ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit enthält zwei Einzelabschnitte:

1. Die Erklärung zur Barrierefreiheit der Airzone Cloud-App.

2. Die Erklärung zur Barrierefreiheit der Website www.airzonecontrol.com.

In jedem Abschnitt werden der Grad der Barrierefreiheit, die möglichen Einschränkungen, die laufenden Verbesserungsmaßnahmen und die verfügbaren Kontaktkanäle angegeben.

Erklärung zur Barrierefreiheit der Airzone Cloud-App

Corporación Empresarial Altra S.L.

1. Zweck

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde von Corporación Empresarial Altra S.L. erstellt und gilt für die Anwendung für Mobilgeräte Airzone Cloud.

Sie wurde nach Maßgabe des spanischen Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai 2023 erstellt, soweit die Anwendung die Erbringung von Dienstleistungen für den Verbraucher in dessen Geltungsbereich ermöglicht. Als zusätzliche Grundlage wurde die spanische Königliche Verordnung 193/2023 vom 21. März 2023 hinzugezogen.

Als technische Grundlage für die Bewertung und schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit wurden die in der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) 2.1., Stufe AA, festgelegten Kriterienberücksichtigt, sofern sie auf die mobile Umgebung und den tatsächlich verfügbaren Funktionsumfang der Anwendung anwendbar sind.

Corporación Empresarial Altra S.L. bekundet seinen Einsatz für eine allgemeine Zugänglichkeit und die schrittweise Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen um zu gewährleisten, dass alle Nutzer, insbesondere jene mit Behinderungen, mit den gleichen Voraussetzungen, diskriminierungsfrei, selbständig und unabhängig auf die Anwendung zugreifen und diese nutzen können.

2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Die erfolgte Prüfung ergab, dass die Anwendung Airzone Cloud zum Zeitpunkt dieser Erklärung auf der technischen Grundlage der WCAG 2.1 die unter Stufe AA beschriebenen Zugänglichkeitskriterien teilweise erfüllt.

  • Erfüllte Kriterien: Es wurden Funktionalitäten und Elemente der Anwendung festgestellt, die bestimmte Zugänglichkeitskriterien bereits angemessen erfüllen, insbesondere bezüglich der Erkennung der der Hauptsprache, des Fehlens potenziell schädlicher blitzender und flackernder Inhalte, der Konsistenz bestimmter Navigationsmechanismen und des Vorhandenseins bestimmter Mittel, die das Verständnis und die Nutzung der Benutzeroberfläche erleichtern.
  • Teilweise erfüllte Kriterien Es wurden verbesserungsfähige Bereiche festgestellt, welche die Nutzererfahrung bestimmter Personen einschränken können, insbesondere jener, die mit Tastatur, Bildschirmlesern oder sonstigen assistiven Technologien zugreifen.
  • Nicht erfüllte Kriterien: Es bestehen weiter Unzulänglichkeiten bei der Vergabe barrierefreier Namen für Schaltflächen, Links, Auswahlfelder und Formularelemente, sowie bei der richtigen Verwendung von Rollen- und Zugangsmerkmalen im Zusammenhang mit assistiven Technologien. Die Alternativen zu grafischen Mitteln liefern nicht immer gleichwertige Informationen, und manche interaktiven Komponenten bieten keine funktionalen Alternativen für Nutzer mit eingeschränkter Mobilität. Zudem liegt die Größe einiger interaktiver Objekte unter 44×44 Pixel, was die Verwendung auf Geräten mit Touch-Bedienung erschwert.

3. Inhalte und Funktionen, die möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung können noch Zugangsbarrieren im Zusammenhang mit folgenden Aspekten bestehen. So können bestimmte Inhalte, Komponenten oder Integrationen von Drittanbietern eine eingeschränkte Barrierefreiheit aufweisen, die sich unserer direkten Kontrolle entzieht, unbeschadet etwaiger Folge- und Verbesserungsmaßnahmen, die angestoßen werden können:

  1. Unzureichender Kontrast bei Texten, Schaltflächen und Kopfzeilen, insbesondere bei hellem Bildschirm.
  2. Bilder, Symbole und Nicht-Textelemente ohne ausreichende Textalternative oder ohne geeignete barriefreie Namen.
  3. Formularfelder, Schaltflächen und Auswahlfelder ohne barrierefreie Beschriftungen oder klare zugängliche Namen.
  4. Die Navigation mithilfe von assistiven Technologien ist nicht überall vollständig funktionsfähig mit möglichen Auswirkungen auf die Fokusabfolge und die Identifizierung des aktiven Elements.
  5. Statusmeldungen und Validierungen ohne geeignete Zugänglichkeitsmerkmale für assistive Technologien.
  6. Inhaltsstruktur und Hierarchie der Titel oder Kopfzeilen nicht immer einheitlich, dadurch mögliche Erschwernis von Verständnis und Navigation.
  7. Interaktive Elemente mit einer Fläche unter 44×44 Pixeln, was die Bedienung auf Touchscreen-Geräten erschwert.  Titel und Anpassung der Navigation mit der Tastatur. Zudem wird eine Ausweitung der kontextbezogenen Hilfe sowie der bedarfsgerechten Anpassung der Nutzererfahrung geprüft.

4. Ergriffene Maßnahmen und Verbesserungsplan

Corporación Empresarial Altra S.L. arbeitet an der kontinuierlichen Prüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit der Airzone Cloud-App, unter anderem mit folgenden Maßnahmen:

  1. Überprüfung und schrittweise Korrektur von Kontrasten und visuellen Lesbarkeitsparametern.
  2. Einbau von Textalternativen und gleichwertigen Beschreibungen in Bilder, Symbole und andere Nicht-Textelemente.
  3. Verbesserung der barrierefreien Beschriftung und der programmatischen Identifizierung von Formularen, Schaltflächen, Links und Bedienelementen.
  4. Prüfung der Verwendung von Rollen, Beschriftungen und Zugänglichkeitsmerkmalen im Zusammenhang mit assistiven Technologien.
  5. Verbesserung der Struktur und Hierarchie der Inhalte und Überschriften auf dem Bildschirm.
  6. Schrittweise Anpassung der Navigation über externe Tastatur und “assistive Technologien, sofern zutreffend.
  7. Vergrößerung des Interaktionsbereichs bestimmter Steuer- und Touch-Elemente.
  8. Verbesserung der kontextbezogenen Hilfe und der Übersichtlichkeit der Interaktionsprozesse.

5. Überprüfungsverfahren

Die vorliegende Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Überprüfung der Barrierefreiheit anhand einer repräsentativen Stichprobe von Ansichten, Komponenten und Funktionalitäten der Anwendung erstellt.

Änderungsstand: 24.02.2026Fecha de la última revisión: 24/02/2026.

Corporación Empresarial Altra S.L. prüft und aktualisiert die vorliegende Erklärung regelmäßig und wenn relevante Änderungen, neue Vorschriften oder neue Vorfälle anstehen, die eine Aktualisierung nahelegen.

6. Mitteilungen zur Barrierefreiheit

Alle Nutzer können Probleme mit der Barrierefreiheit melden, das Unternehmen über mögliche Verstöße in Kenntnis setzen oder Informationen und Inhalte in barrierefreiem Format anfordern. Kontaktkanäle:

E-Mail: customerservice@airzonecontrol.com

Telefon: +34 900 400 445

Corporación Empresarial Altra S.L. prüft die eingegangenen Mitteilungen und trifft gegebenenfalls angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Anwendung zu verbessern und den Zugang zu deren Inhalten und Funktionalitäten zu erleichtern.

Unbeschadet des Vorstehenden können alle Nutzer ihre Rechte oder Ansprüche geltend machen, die ihnen nach den geltenden Vorschriften zustehen.

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website www.airzonecontrol.com

Corporación Empresarial Altra S.L.

1. Zweck

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit wurde von Corporación Empresarial Altra S.L. erstellt und gilt für die Website www.airzonecontrol.com.

Sie wurde nach Maßgabe des spanischen Gesetzes 11/2023 vom 8. Mai 2023 erstellt, soweit die Anwendung die Erbringung von Dienstleistungen für den Verbraucher in dessen Geltungsbereich ermöglicht. Als zusätzliche Grundlage wurde die spanische Königliche Verordnung 193/2023 vom 21. März 2023 hinzugezogen.

Als technische Grundlage für die Bewertung und schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit wurden die in der Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines(WCAG) 2.1., Stufe AA, festgelegten Kriterien berücksichtigt.

Corporación Empresarial Altra S.L. setzt sich für die Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ihrer Informations-, Service- und Dienstleistungskanäle ein, um einen benutzerfreundlichen, verständlichen und diskriminierungsfreien Zugang für alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderung, sicherzustellen.

2. Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Zum Zeitpunkt dieser Erklärung erfüllt die Website www.airzonecontrol.com teilweise die Zugänglichkeitskriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG ) 2.1, die als technische Grundlage herangezogen wurden.

  • Erfüllte Kriterien:  Es wurden verschiedene Anforderungen an die Barrierefreiheit überprüft, die einen zufriedenstellenden Erfüllungsgrad aufweisen, so beispielsweise die zugängliche Festlegung der Sprache, das Fehlen von blitzenden und flackernden Inhalten, die Möglichkeit der Rückgängigmachung kritischer Aktionen, die Verfügbarkeit von alternativen Authentifizierungsmechanismen und ein schlüssiges
  • Teilweise erfüllte Kriterien: In manchen Bereichen besteht Verbesserungsbedarf beim Kontrast zwischen Text und Hintergrund, der Textgröße, der Verwendung von Farbe als einzigem Unterscheidungsmerkmal, der semantischen Struktur der Überschriften und der Barrierefreiheit bei Tastaturnutzung. In einigen Fällen ist eine Tastaturbedienung nicht vollständig möglich und der Fokus ist nicht sichtbar. Zudem weist die semantische Struktur Ebenensprünge bei Kopfzeilen und fehlende Strukturtags auf.
  • Nicht erfüllte Kriterien: Es bestehen weiter Unzulänglichkeiten bei der Vergabe barrierefreier Namen für Schaltflächen, Links, Auswahlfelder und Formularelemente, sowie bei der richtigen Verwendung von Rollen- und Zugangsmerkmalen im Zusammenhang mit assistiven Technologien. Die Alternativen zu grafischen Mitteln liefern nicht immer gleichwertige Informationen, und manche interaktiven Komponenten bieten keine funktionalen Alternativen für Nutzer mit eingeschränkter Mobilität.

3. Inhalte, die möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung können noch Zugangsbarrieren im Zusammenhang mit folgenden Aspekten bestehen. So können bestimmte Inhalte, Komponenten oder Integrationen von Drittanbietern eine eingeschränkte Barrierefreiheit aufweisen, die sich unserer direkten Kontrolle entzieht, unbeschadet etwaiger Folge- und Verbesserungsmaßnahmen, die angestoßen werden können:

  1. Unzureichender Kontrast bei Texten, Schaltflächen und Kopfzeilen, insbesondere bei hellem Bildschirm.
  2. Bilder und Symbole ohne ausreichend beschreibenden Alternativtext.
  3. Formularfelder, Schaltflächen und Auswahlfelder ohne barrierefreie Beschriftungen oder klare zugängliche Namen.
  4. Unvollständige semantische Struktur mit Ebenensprüngen in den Kopfzeilen und fehlenden Strukturtags (header, main, footer).
  5. Die Tastaturnavigation ist nicht vollumfänglich möglich, der Fokus ist nicht sichtbar und die Tabulatorreihenfolge inkonsistent.
  6. Statusmeldungen und Validierungen ohne geeignete Rollen oder Attribute für assistive Technologien.
  7. Interaktive Elemente mit einer Fläche unter 44×44 Pixeln, was die Bedienung auf Touchscreen-Geräten erschwert.

4. Medidas de mejora y revisión continua

Corporación Empresarial Altra S.L. hat einen schrittweisen Verbesserungsprozess der Barrierefreiheit der Website www.airzonecontrol.com eingeleitet, der unter anderem folgende Handlungslinien umfasst:

  • a) Überprüfung und schrittweise Korrektur von Kontrasten und visuellen Lesbarkeitsparametern.
  • b) Einbau von Textalternativen und gleichwertigen Beschreibungen in Bilder, Symbole und andere Nicht-Textelemente.
  • c) Verbesserung der barrierefreien Beschriftung und der programmatischen Identifizierung von Formularen, Schaltflächen, Links und Bedienelementen.
  • d) Überprüfung der Verwendung von semantischen Attributen, Rollen und Zugänglichkeitsmerkmalen im Zusammenhang mit assistiven Technologien.
  • e) Verbesserung der Kopfzeilenstruktur.
  • f) Schrittweise Anpassung der Tastaturnavigation.
  • g) Vergrößerung des Interaktionsbereichs bestimmter Steuer- und Touch-Elemente.
  • h) Verbesserung der kontextbezogenen Hilfe und der Übersichtlichkeit der Interaktionsprozesse.

5. Verfahren zur Erstellung und Aktualisierung der Erklärung

Die vorliegende Erklärung wurde auf Grundlage einer internen Überprüfung der Barrierefreiheit anhand einer repräsentativen Stichprobe von Ansichten, Vorlagen, Komponenten und Funktionalitäten der Website erstellt.

Änderungsstand: 24.02.2026.

Corporación Empresarial Altra S.L. prüft und aktualisiert die vorliegende Erklärung regelmäßig und wenn relevante Änderungen anstehen, oder wenn neue Vorfälle festgestellt werden, die eine Aktualisierung nahelegen.

6. Mitteilungen und Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit

Alle Nutzer können Probleme mit der Barrierefreiheit melden, Anmerkungen dazu machen oder Informationen und Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern. Dazu stehen folgende Kontaktkanäle zur Verfügung:

E-Mail: customerservice@airzonecontrol.com

Telefon: +34 900 400 445

Corporación Empresarial Altra S.L. prüft die eingegangenen Anfragen und Mitteilungen und trifft gegebenenfalls angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern und den Zugang zu deren Inhalten und Diensten zu erleichtern.

Unbeschadet des Vorstehenden können alle Nutzer ihre Rechte oder Ansprüche geltend machen, die ihnen nach den geltenden Vorschriften zustehen.